Selbstbehalt- Versicherung

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D&O-SB-Versicherung - Die Selbstbehaltversicherung für Vorstände deutscher Aktiengesellschaften


Am 05.08.2009 trat das sogenannte „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung“ (VorstAG) in Kraft. Dieses Gesetz gilt seither ausnahmslos für alle Aktiengesellschaften, unabhängig von deren Größe, amtlicher Notierung oder Aktionärszusammensetzung.

Die Aktiengesellschaften werden durch das Gesetz zwingend verpflichtet, in ihren D&O-Verträgen für jedes Vorstandsmitglied eine Selbstbeteiligung von mindestens 10% des Schadens bis mindestens zur Höhe des 1½-fachen der festen Jahresvergütung zu vereinbaren. Ein Umgehen dieser Vorschrift ist nicht möglich.

Auswirkungen auf die Praxis

In der Praxis bedeutet das, dass Vorstände ein eigenes Risiko zu tragen haben. Dessen Höhe kann etwa drei Nettojahresgehältern entsprechen. Seit seinem Inkrafttreten wird das Gesetz auf alle neue D&O-Verträge angewendet.

Eine solche Zwangsselbstbeteiligung kann aber auf eigene Rechnung versichert werden. Diese Möglichkeit lässt das Gesetz zu. Selbstverständlich sind wir auch bei dieser Versicherung Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Höchste Sicherheit für Ihre Kunden

Seit dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes bieten wir für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften die individuelle Versicherung des gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehalts in der D&O-Versicherung in einem separaten Vertrag an.

Unsere Individualpolice zur Versicherung der Selbstbeteiligung enthält eine Folgepflicht hinsichtlich der Schadenzahlung durch den Versicherer der D&O-Police. Das bedeutet höchste Sicherheit für Ihre Kunden, denn eine Schadenzahlung durch die D&O-Versicherung löst automatisch und ohne weitere Prüfung auch die Zahlungspflicht der Selbstbehaltversicherung aus.